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Regelungen zu Kredithandel vernünftige Basis für zukünftige Kredittransaktionen
Zur Verabschiedung des Risikobegrenzungsgesetzes in der vergangenen Woche erklärt der Präsident der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V. Dr. Jörg Keibel: Die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing (BKS) begrüßt, dass es der parlamentarischen Mehrheit gemeinsam mit den Ministerien für Justiz und Finanzen gelungen ist, im Rahmen des nunmehr beschlossenen Risikobegrenzungsgesetzes eine vernünftige Basis für zukünftige Kreditverkäufe zu schaffen. Die gefundenen Regelungen führen insoweit zu einem Mehr an Transparenz und rechtlicher Klarheit.
Die in den letzten Monaten geführte öffentliche Diskussion über die Zulässigkeit von Kreditverkäufen ließ diese Klarheit und Transparenz leider vermissen. In vielen Medienberichten wurde nicht hinreichend zwischen noch laufenden Kreditengagements (performing loans) und schon gekündigten Engagements (non performing loans) differenziert. Bereits seit der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Februar 2007 war die rechtliche Zulässigkeit des Verkaufs von Kreditforderungen geklärt.
Die nunmehr vorliegende gesetzliche Regelung erhöht nun noch die Transparenz für den Kreditnehmer. Diesbezüglich schreiben die vom Gesetzgeber neu vorgesehenen Regelungen vieles fest, was die Mitgliedsunternehmen der BKS bereits seit langem in der Praxis umsetzen. Die BKS wird noch in diesem Jahr mit einem eigenen Ombudsmann starten. Dies soll im Einzelfall Verbrauchern Hilfestellung geben, um eine Lösung außerhalb rechtlicher Auseinandersetzung zu erarbeiten. Auf ihrer Mitgliederversammlung im Mai haben die Mitgliedsunternehmen der BKS dafür bereits einstimmig die nötige Ombudsmannordnung und den "Code of Conduct" beschlossen.
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