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BKS benennt Gerd Nobbe als Ombudsmann
Die im Juli 2007 von führenden Unternehmen aus dem Bereich „Non-Performing Loans" gegründete „Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V." (BKS) benennt den Vorsitzenden Richter am BGH a.D. Dr. h.c. Gerd Nobbe als Ombudsmann der Vereinigung.
Nicht zuletzt seit der Entscheidung des Landgericht Hamburg vom 9. Juli 2008 (318 T 183/07) zur Unzulässigkeit der Vollstreckung aus einer notariellen Vollstreckungsunterwerfungserklärung nach Abtretung der Forderung, die der BGH mit Beschluss vom 16. April 2009 (VII ZB 62/08) aufgehoben hat, weiß man, dass Streitfälle im gerichtlichen Verfahren Zeit beanspruchen und hohe Kosten verursachen. Mögliche Streitfälle aus dem Bereich der Not leidenden Kredite können zukünftig schneller und für Verbraucher als Kreditnehmer oder Bürgen kostenfrei über den Ombudsmann der BKS abgewickelt werden.
Die BKS bietet Verbrauchern als Kreditnehmern, die mit dem Vorgehen eines der Mitgliedsunternehmen der BKS nicht einverstanden sind, in den in der Ombudsmann-Ordnung aufgeführten Fallkonstellationen – die Basis bildet hier u.a. der von den BKS Mitgliedsunternehmen verabschiedete Code of Conduct – die Möglichkeit, ihren Fall durch einen neutralen Ombudsmann prüfen zu lassen.
Die Aufgabe des Ombudsmanns der BKS hat jetzt Gerd Nobbe übernommen. Gerd Nobbe war mehr als 35 Jahre lang Richter, zunächst am Landgericht Bielefeld, dann am Oberlandesgericht Hamm und schließlich 20 Jahre lang Richter am BGH, davon die letzten 10 Jahre bis Januar 2009 Vorsitzender des Bankrechtssenats. Auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit im Bankrechtssenats des BGH und vormaliger Tätigkeit als Richter im Zwangsvollstreckungssenat des OLG Hamm ist Gerd Nobbe mit Streitigkeiten und ihrer Beendigung sowohl aus dem Bereich des Kredit- und Kreditsicherungsrechts als auch des Zwangsvollstreckungsrechts vertraut und insoweit besonders erfahren.
BKS-Präsident Jörg Keibel erklärt dazu: „Mit Gerd Nobbe haben wir eine Persönlichkeit gefunden, die aufgrund ihrer Position als ehemaliger Vorsitzender Richter am BGH absolute Unparteilichkeit verkörpert. Er wird sich ab sofort in die Erarbeitung der Verfahrensabläufe des Ombudsmannsystems entscheidend einbringen. Wir gehen davon aus, dass das Verfahren im Herbst 2009 gestartet werden kann."
Dazu Gerd Nobbe: „Auf Grund meiner früheren langjährigen richterlichen Tätigkeit im Bank- und im Vollstreckungsrecht ist eine neutrale und sachkundige Behandlung und Beurteilung von Streitfällen insbesondere bei Not leidend gewordenen, von Mitgliedsunternehmen der BKS erworbenen Krediten sichergestellt. Meine sachliche und persönliche Unabhängigkeit ist auch durch die Ombudsmann-Verfahrensordnung gewährleistet. Bei meinen Vergleichs- und Schlichtungsvorschlägen werde ich die Interessen beider Parteien angemessen berücksichtigen. Das Ombudsmannverfahren bietet dem Verbraucher die Chance einer gegenüber Gerichtsverfahren schnelleren und kostengünstigeren Streiterledigung. Alle Informationen werden wie in einem gerichtlichen Verfahren vertraulich behandelt. Der Schlichtungsvorschlag des Ombudsmanns ist für den Verbraucher nicht verbindlich, so dass es ihm weiterhin freisteht, die Gerichte anzurufen."
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